Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Pferdekoppel 23x116m (bestehend seit 1994)" auf Flur-Nr. 305, Gemarkung Bergnetsreuth
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 29.02.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 23.11.2023 | ö | beschließend | 8 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 14.12.2023 | ö | beschließend | 16 |
Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 29.02.2024 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
Durch die Baukontrolle des Landratsamtes wurde festgestellt, dass die laut Angaben seit 1994 bestehende Pferdekoppel offenbar bisher nicht genehmigt war. Mit dem nun eingereichten Bauantrag soll dies geheilt werden.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach §35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Eine Privilegierung nach Abs. 1 liegt nicht vor. Eine Erschließung mit Wasser und Kanal ist nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle Fläche für die Landwirtschaft aus.
Öffentliche Belange sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.03.2024 12:06 Uhr