Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Neubau einer Doppelgarage mit darüberliegender Wohnung" auf Flur-Nr. 278, Gemarkung Floß
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 21.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 21.03.2024 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Mit E-Mail wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist nach §34 zu beurteilen. Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. und liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Eine Erschließung ist gesichert.
Öffentliche Belange sind nicht berührt.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.04.2024 09:48 Uhr