Landtags- und Bezirkswahlen am 08.10.2023; Gewährung eines Erfrischungsgeldes für die Mitglieder des Wahl- bzw. Briefwahlausschusses; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Mitglieder der Wahlvorstände und des Briefwahlvorstandes ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 € erhalten.
Mögliche Hilfskräfte, die nur stundenweise tätig sind, gehören nicht zum Wahlvorstand; das Erfrischungsgeld findet auf diesen Personenkreis keine Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 06:56 Uhr