Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.707,45 € bei Haushaltsstelle 0.2901.6391 (Schülerbeförderung, Haushaltsansatz 85.000,-- €, Ausgaben 97.707,45 €)
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 63.725,54 € bei Haushaltsstelle 0.4641.7000 (auswärtige Kindertageseinrichtungen, Haushaltsansatz 40.000,-- €, Ausgaben 103.725,54 €)
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 43.837 € bei Haushaltsstelle 0.9000.8100 (Gewerbesteuerumlage, Haushaltsansatz 222.800 €, Ausgaben 266.637 €)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2024 11:09 Uhr