Europawahl am 09.06.2024; Gewährung eines Erfrischungsgeldes für die Mitglieder des Wahl- bzw. Briefwahlausschusses; Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Forstern) | Sitzung des Gemeinderates | 16.04.2024 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Mitglieder der Wahlvorstände und des Briefwahlvorstandes ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 EUR erhalten. Es wird nicht zwischen Wahlvorstand und Mitglied unterschieden.
Mögliche Hilfskräfte, die nur stundenweise tätig sind, gehören nicht zum Wahlvorstand; das Erfrischungsgeld findet auf diesen Personenkreis keine Anwendung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.04.2024 10:38 Uhr