Europawahl am 09.06.2024; Gewährung eines Erfrischungsgeldes für die Mitglieder des Wahl- bzw. Briefwahlausschusses; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Mitglieder der Wahlvorstände und des Briefwahlvorstandes ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 EUR erhalten. Es wird nicht zwischen Wahlvorstand und Mitglied unterschieden.
Mögliche Hilfskräfte, die nur stundenweise tätig sind, gehören nicht zum Wahlvorstand; das Erfrischungsgeld findet auf diesen Personenkreis keine Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2024 10:38 Uhr