Gemeindlicher Winterdienst, Beschlussfassung über die Anordnung einer Rufbereitschaft vom 01.11.2024 bis 31.03.2025; Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Forstern) | Sitzung des Gemeinderates | 17.09.2024 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Der Gemeinderat ordnet für die ordnungsgemäße Durchführung des gemeindlichen Winterdienstes eine Rufbereitschaft vom 01.11.2024 bis 31.03.2025 an und beschließt, dass die Mitarbeiter des Bauhofs, der Schulhausmeister und der Hausmeister der kommunalen Liegenschaften eine Rufbereitschafts-Pauschale in Höhe von 320,00 EUR brutto pro Monat erhalten. Der Bereitschaftsdienst dauert von 3.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.10.2024 11:31 Uhr