Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Antrag auf Neugenehmigung nach § 4 i. v. m. § 19 BImSchG, Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG; Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Forstern) | Sitzung des Gemeinderates | 03.12.2024 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Der Gemeinderat spricht sich gegen den Betrieb einer Bauschuttaufbereitungsanlage samt Lagerflächen auf dem Flurstück Nr. 197 der Gemarkung Forstern aus und beauftragt die Verwaltung, die vorgebrachten Einwände dem Landratsamt Erding, Sachgebiet 42-2, vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2025 10:44 Uhr