Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Antrag auf Neugenehmigung nach § 4 i. v. m. § 19 BImSchG, Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich gegen den Betrieb einer Bauschuttaufbereitungsanlage samt Lagerflächen auf dem Flurstück Nr. 197 der Gemarkung Forstern aus und beauftragt die Verwaltung, die vorgebrachten Einwände dem Landratsamt Erding, Sachgebiet 42-2, vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2025 10:44 Uhr