1. Genehmigung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028
(Art. 70 GO, §§ 2 Abs. 2 Nr. 6, 24 Abs. 1 KommHV)
Der Gemeinderat beschließt die im Finanzplan (§ 24 Abs. 1 KommHV i.V.m. Art. 70 GO) für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 eingetragenen Einnahmen und Ausgaben unter Berücksichtigung der Hebesätze.
(Abstimmungsergebnis 14 : 0 Stimmen)
2. Genehmigung des Investitionsprogrammes für die gemeindlichen Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028
(Art. 70 GO, §§ 2 Abs. 2 Nr. 6, 24 Abs. 2 KommHV)
Der Gemeinderat beschließt das Investitionsprogramm (§ 24 Abs. 2 KommHV i.V.m. Art. 70 Abs. 2 GO) für die gemeindlichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (als Anlage zum Finanzplan) für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028.
(Abstimmungsergebnis 14 : 0 Stimmen)
3. Beschluss über den Stellenplan der Gemeinde Forstern für das Jahr 2025
Der Gemeinderat genehmigt den Stellenplan der Gemeinde Forstern für das Jahr 2025.
(Abstimmungsergebnis 14 : 0 Stimmen)
4. Beschluss über das Konsolidierungskonzept der Gemeinde Forstern für das Haushaltsjahr 2025
Auf Seite 8 zweiter Absatz erster Satz erfolgt eine neue den bisherigen Wortlaut ersetzende Formulierung:
„Wir gehen davon aus, dass wir ab dem Jahr 2026 kein Konsolidierungskonzept mehr als Auflage erhalten, da in den Jahren 2020 bis 2025 ca. ein Drittel der Schulden (3.235.194,-- €) abgebaut wurden und die Rechnungsergebnisse 2022 und 2023 mit jeweils über
einer Million € Zuführungsrate ideal waren“.
Der Gemeinderat genehmigt das geänderte Konsolidierungskonzept der Gemeinde Forstern für das Jahr 2025.
(Abstimmungsergebnis 14 : 0 Stimmen)
5. Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde
Forstern
Der Vorsitzende verliest die Haushaltssatzung, die dem Original dieser Sitzungsniederschrift beigebunden ist, in vollem Wortlaut.
Der Gemeinderat beschließt – vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde – die Haushaltssatzung der Gemeinde Forstern für das Haushaltsjahr 2025 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern aufzustellen.