Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Forstern für das Jahr 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö beschließend 2

Beschluss

1. Genehmigung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028
(Art. 70 GO, §§ 2 Abs. 2 Nr. 6, 24 Abs. 1 KommHV)                                                

Der Gemeinderat beschließt die im Finanzplan (§ 24 Abs. 1 KommHV i.V.m. Art. 70 GO) für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 eingetragenen Einnahmen und Ausgaben unter Berücksichtigung der Hebesätze.

(Abstimmungsergebnis 14 : 0 Stimmen)
2. Genehmigung des Investitionsprogrammes für die gemeindlichen Investitionen und   
     Investitionsförderungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028
     (Art. 70 GO, §§ 2 Abs. 2 Nr. 6, 24 Abs. 2 KommHV)

Der Gemeinderat beschließt das Investitionsprogramm (§ 24 Abs. 2 KommHV i.V.m. Art. 70 Abs. 2 GO) für die gemeindlichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (als Anlage zum Finanzplan) für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028.

(Abstimmungsergebnis 14 : 0 Stimmen)

3. Beschluss über den Stellenplan der Gemeinde Forstern für das Jahr 2025

Der Gemeinderat genehmigt den Stellenplan der Gemeinde Forstern für das Jahr 2025.

(Abstimmungsergebnis 14 : 0 Stimmen)

4. Beschluss über das Konsolidierungskonzept der Gemeinde Forstern für das Haushaltsjahr 2025

Auf Seite 8 zweiter Absatz erster Satz erfolgt eine neue den bisherigen Wortlaut ersetzende Formulierung:

„Wir gehen davon aus, dass wir ab dem Jahr 2026 kein Konsolidierungskonzept mehr als Auflage erhalten, da in den Jahren 2020 bis 2025 ca. ein Drittel der Schulden (3.235.194,-- €) abgebaut wurden und die Rechnungsergebnisse 2022 und 2023 mit jeweils über 
einer Million € Zuführungsrate ideal waren“.

Der Gemeinderat genehmigt das geänderte Konsolidierungskonzept der Gemeinde Forstern für das Jahr 2025.

(Abstimmungsergebnis 14 : 0 Stimmen)

5. Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde 
     Forstern

Der Vorsitzende verliest die Haushaltssatzung, die dem Original dieser Sitzungsniederschrift beigebunden ist, in vollem Wortlaut.

Der Gemeinderat beschließt – vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde – die Haushaltssatzung der Gemeinde Forstern für das Haushaltsjahr 2025 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2025 11:14 Uhr