Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 GO; Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 02.03.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) | Sitzung des Gemeinderates | 02.03.2021 | ö | beschließend | 9 |
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe nach Art. 66 GO in Höhe von
90.318,49 € bei der Haushaltsstelle 0.2140.7130 (Schulverbandsumlage).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.06.2021 07:50 Uhr