Gemeindlicher Winterdienst: Beschlussfassung über die Anordnung einer Rufbereitschaft vom 01.11.2021 bis 31.03.2022 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 12.10.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat ordnet für die ordnungsgemäße Durchführung des gemeindlichen Winterdienstes eine Rufbereitschaft von 01.11.2021 bis 31.03.2022 an und beschließt, dass die Mitarbeiter des Bauhofs und der Schulhausmeister eine Rufbereitschafts-Pauschale in Höhe von 260,00 EUR brutto pro Monat erhalten. Der Hausmeister der kommunalen Liegenschaften wird, falls er für den Winterdienst benötigt wird, für die tatsächlich von ihm erbrachten Leistungen bezahlt. Der Bereitschaftsdienst dauert von 3.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2021 11:49 Uhr