Gemeindlicher Winterdienst: Beschlussfassung über die Anordnung einer Rufbereitschaft vom 01.11.2022 bis 31.03.2023; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat ordnet für die ordnungsgemäße Durchführung des gemeindlichen Winterdienstes eine Rufbereitschaft vom 01.11.2022 bis 31.03.2023 an und beschließt, dass die Mitarbeiter des Bauhofs und der Schulhausmeister eine Rufbereitschafts-Pauschale in Höhe von 280,00 EUR brutto pro Monat erhalten. Der Hausmeister der kommunalen Liegenschaften wird, falls er für den Winterdienst benötigt wird, für die tatsächlich von ihm erbrachten Leistungen bezahlt. Der Bereitschaftsdienst dauert von 3.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2023 13:25 Uhr