Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 08.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Forstern) | Sitzung des Gemeinderates | 08.11.2022 | ö | beschließend | 9 |
Beschluss
Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Forstern erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Datenstand vom 30.01.2023 13:36 Uhr