Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö beschließend 9

Beschluss

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Forstern erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 30.01.2023 13:36 Uhr