Entwicklung des Umsatzsteuerrechts im Hinblick auf die Neuregelung des § 2 b UstG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Forstern) Sitzung des Gemeinderates 20.12.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt keine Option zum 01.01.2023 hinsichtlich der Neuregelung der Umsatzsteuer (§ 2 b UstG) zu ziehen.
Die bisher geltenden Regelungen bleiben wie in den Vorjahren beibehalten.
Die Gemeinde Forstern wird nicht vorzeitig auf das neue Umsatzsteuerrecht ab 01.01.2023 umstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2023 11:28 Uhr