Entwicklung des Umsatzsteuerrechts im Hinblick auf die Neuregelung des § 2 b UstG
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 20.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Forstern) | Sitzung des Gemeinderates | 20.12.2022 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt keine Option zum 01.01.2023 hinsichtlich der Neuregelung der Umsatzsteuer (§ 2 b UstG) zu ziehen.
Die bisher geltenden Regelungen bleiben wie in den Vorjahren beibehalten.
Die Gemeinde Forstern wird nicht vorzeitig auf das neue Umsatzsteuerrecht ab 01.01.2023 umstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2023 11:28 Uhr