Änderung des § 25 Abs. 1 - 3 der Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 26. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 10.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Neufassung des § 25 Abs. 1-3 der Geschäftsordnung:
„(1) 1Die Stadtratsmitglieder werden elektronisch zu den Sitzungen eingeladen, indem der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt werden. 2Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
(2) Die Tagesordnung geht zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 1 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen werden grundsätzlich nur elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 1 zur Verfügung gestellt.“

Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.06.2022 16:27 Uhr