Zulässigkeit von PV-Anlagen im Sanierungsgebiet "Altstadt Freystadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Stadtrates, 14.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 29. Sitzung des Stadtrates 14.06.2022 ö vorberatend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, für Grundstücke, welche im Bereich des Sanierungsgebietes „Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Altstadt Freystadt“ liegen, die Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen. Die Grundstücke, welche im Ensemblebereich „Altstadt Freystadt“ liegen, sind hiervon ausgenommen.
Die Gestaltung der Anlagen hat sich nach den Empfehlungen des Landesamtes für Denkmalpflege, „Solarenergie und Denkmalpflege“ zu orientieren. Jede einzelne Maßnahme ist mit der Sanierungsbehörde, Stadt Freystadt, abzustimmen und zu genehmigen.
Die Satzung Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Altstadt Freystadt“ ist fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2022 08:24 Uhr