Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Reckenstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Stadtrates, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 32. Sitzung des Stadtrates 11.10.2022 ö beschließend 11.5

Beschluss

Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässe­rungseinrichtung für das Gebiet des Gemeindeteiles Reckenstetten vom 08.11.2006 in der derzeit gültigen Fassung:

§ 1

§ 9 a erhält folgende Fassung:

( 1 )
Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasser­zähler berech­net. Befin­den sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Was­seranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

( 2 )
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss


bis     6 m³ / h
84,00 € / Jahr


bis   10 m³ / h
156,00 € / Jahr


§  2

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2022 16:22 Uhr