Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes;
Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt (2. Änderungssatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Sitzung des Stadtrates, 10.01.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
Änderungssatzung
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung der Stadt Freystadt über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt vom 22. Nov. 2020 wird wie folgt geändert (2. Änderungssatzung):
- Satz 3 in § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Abweichend hiervon werden beim Verbrauch oder der Abgabe von Einsatzmitteln zur Ölschadensbeseitigung die Pauschalsätze gemäß der Anlage abgerechnet.
- Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt wird wie folgt geändert:
Ziffer 4. erhält folgende Fassung:
4. Materialverbrauch
Beim Verbrauch bzw. der Abgabe von Einsatzmitteln zur Ölschadensbeseitigung kommen nachfolgende Pauschalverrechnungssätze zur Anwendung:
Einsatzmittel zum Ölschadensbeseitigung
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ohne Entsorgung (nur Abgabe)
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mit Entsorgung (durch die Stadt)
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Ölbindemittel (Granulat)
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1,70 €/kg
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2,20 €/kg
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Ölsperre (3-m-Stück)
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54.-- €/St.
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80.-- €/St.
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Ölflies 0,80 m breit
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3,35 €/m
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5,10 €/m
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Die Pauschalsätze enthalten die Wiederbeschaffungskosten, Kalkulatorische Kosten, Lagerhaltungs- und Entsorgungskosten sowie einen Verwaltungskostenanteil.
Für weiteres Verbrauchsmaterial wie Hölzer, Sandsäcke, Folien, Schrauben, usw. werden die Selbstkosten in Höhe des Wiederbeschaffungspreises berechnet.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.03.2023 15:40 Uhr