Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt (2. Änderungssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Stadtrates, 10.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 35. Sitzung des Stadtrates 10.01.2023 ö beschließend 11

Beschluss

Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende 
Änderungssatzung
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung der Stadt Freystadt über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt vom 22. Nov. 2020 wird wie folgt geändert (2. Änderungssatzung): 

  1. Satz 3 in § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:   
Abweichend hiervon werden beim Verbrauch oder der Abgabe von Einsatzmitteln zur Ölschadensbeseitigung die Pauschalsätze gemäß der Anlage abgerechnet. 
  1. Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt wird wie folgt geändert: 

Ziffer 4. erhält folgende Fassung: 

4. Materialverbrauch
Beim Verbrauch bzw. der Abgabe von Einsatzmitteln zur Ölschadensbeseitigung kommen nachfolgende Pauschalverrechnungssätze zur Anwendung:  

Einsatzmittel zum Ölschadensbeseitigung
ohne Entsorgung (nur Abgabe)
mit Entsorgung (durch die Stadt)
Ölbindemittel (Granulat)
1,70 €/kg 
2,20 €/kg
Ölsperre (3-m-Stück)        
54.-- €/St.
80.-- €/St.
Ölflies 0,80 m breit                
3,35 €/m
5,10 €/m

Die Pauschalsätze enthalten die Wiederbeschaffungskosten, Kalkulatorische Kosten, Lagerhaltungs- und Entsorgungskosten sowie einen Verwaltungskostenanteil. 
Für weiteres Verbrauchsmaterial wie Hölzer, Sandsäcke, Folien, Schrauben, usw. werden die Selbstkosten in Höhe des Wiederbeschaffungspreises berechnet. 

§ 2 
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2023 15:40 Uhr