Beratung und Beschluss über Haushaltssatzung, Haushaltsplan und weiterer Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Stadtrates, 04.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 40. Sitzung des Stadtrates 04.04.2023 ö beschließend 3.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende 
Haushaltssatzung
der Stadt Freystadt, Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Freystadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt 
im Verwaltungshaushalt                 in den Einnahmen und Ausgaben auf je
21.600.000.-- €
und im Vermögenshaushalt           in den Einnahmen und Ausgaben auf je
13.100.000.-- €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.700.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer


a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
300 v.H.

b) für die Grundstücke (B)
300 v.H.
2.
Gewerbesteuer
330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­halts­plan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben (so z.B. zu §§ 25 bis 27 KommHV und zu § 36 KommHV) und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 02.11.2023 08:37 Uhr