Ermächtigung der Verwaltung zur fristgerechten Förderantragsstellung
Daten angezeigt aus Sitzung: 45. Sitzung des Stadtrates, 01.08.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Stadt Freystadt) | 45. Sitzung des Stadtrates | 01.08.2023 | ö | 16.1 |
Beschluss
Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) gemäß Ergebnis der Markterkundung wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichtet die Kommune nicht in ein Auswahlverfahren einzusteigen; der finale Einstieg wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer Grobkalkulation der endgültigen Förderkulisse erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.11.2023 09:40 Uhr