Bebauungsplan "Mörsdorf - Ost" mit 12. Deckblattänderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes a) Vorstellung des Planungsstandes b) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen c) Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 48. Sitzung des Stadtrates 17.10.2023 ö beschließend 7

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt keine Regelung der PV-Anlagen im Bebauungsplan aufzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Beschluss 2

Bauleitplan mit integriertem Grünordnungsplan „Mörsdorf Ost“ und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan
Sammelbeschluss: Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von der Verwaltung mit dem Planverfasser ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Sachverhalten zum Verbindlicher Bauleitplan mit integriertem Grünordnungsplan „Mörsdorf Ost“ und zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan wird beigetreten und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Veröffentlichungsbeschluss 12. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan:
Der Stadtrat beschließt den um die gem. Sammelbeschluss angepasste 12. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan
als Entwurf inkl. Begründung in der bei der Sitzung besprochenen Fassung vom 17.10.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die weitere Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des geltenden BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Veröffentlichungsbeschluss Verbindlicher Bauleitplan mit integriertem Grünordnungsplan „Mörsdorf Ost“
Der Stadtrat billigt den um die gem. Sammelbeschluss angepassten Bebauungsplanes „Mörsdorf Ost“ als Entwurf inkl. Begründung mit Umweltbericht in der bei der Sitzung besprochenen Fassung vom 17.10.2023. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die weitere Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des geltenden BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2023 12:21 Uhr