Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserversorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Stadtrates, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 53. Sitzung des Stadtrates 05.03.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für die Wasserversorgungs­ein­richtung für das Gebiet der Gemeindeteile Burggriesbach, Forstermühle, Freystadt, Jettenhofen, Lauterbach, Obernricht, Schmellnricht, Schneemühle und Thannhausen vom 10.01.2024 in der derzeit gültigen Fassung:
§ 1
Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt:
§ 7a 
Beitragsablösung
Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.11.2024 20:01 Uhr