Abwasseranlage Reckenstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 8. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö beschließend 13.4

Beschluss

Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässe­rungseinrichtung für das Gebiet des Gemeindeteiles Reckenstetten vom 08.11.2006 in der derzeit gültigen Fassung:
§ 1
§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
( 2 )
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße

bis     6 m³ / h
84,00 € / Jahr.


bis   10 m³ / h
156,00 € / Jahr.

§ 2
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
( 1 )
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grund­stücken zu­geführt wird. Die Gebühr beträgt 1,65 € pro Kubikmeter Abwasser.
§  3
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2021 14:37 Uhr