Änderung der Zweckvereinbarung mit dem Markt Allersberg
Daten angezeigt aus Sitzung: 64. Sitzung des Stadtrates, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Freystadt) | 64. Sitzung des Stadtrates | 10.12.2024 | ö | 10.1 |
Beschluss
§ 5 Abs. 3 der Zweckvereinbarung wird wie folgt neu gefasst: „Werden durch den Markt Allersberg aufgrund von Investitionen in das Gesamtsystem Abwasserbeseitigung und -behandlung Verbesserungsbeiträge erhoben oder werden Kostenbeteiligungen durch den Zweckverband Rothsee aufgrund von Verbesserungen, Erweiterungen oder Nachrüstungen an der zentralen Kläranlage erhoben, stellt der Markt Allersberg der Stadt Freystadt für den Ortsteil Reckenstetten Opf. die errechneten Beitragssätze bezogen auf die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschoßflächen in Rechnung. Die Stadt Freystadt erkennt die geltend gemachten Forderungen an.
In § 5 Abs. 4 der Zweckvereinbarung werden in Satz 3 die Worte „abzüglich 30 %“ durch „abzüglich 10 %“ ersetzt. Ebenso in Satz 4. In Satz 4 wird der derzeitig gültige Gebührensatz auf 2,81 € pro Kubikmeter angepasst.
Im Übrigen bleibt die ursprüngliche Zweckvereinbarung vollinhaltlich bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0