Änderung der Zweckvereinbarung mit dem Markt Allersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Sitzung des Stadtrates, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 64. Sitzung des Stadtrates 10.12.2024 ö 10.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der am 16.11.2006 bzw. am 11.12.2006 abgeschlossenen Zweckvereinbarung über den Anschluss des Ortsteils Reckenstetten (OPf.) der Stadt Freystadt an die Entwässerungsanlage des Ortsteils Reckenstetten (Mfr) des Marktes Allersberg:

 § 1 Abs. 3 Satz 2 der Zweckvereinbarung wird wie folgt geändert: 
„Diese werden über die Pumpstation Reckenstetten mittels Druckleitung zum Pumpwerk Ebenried und vom Pumpwerk Ebenried über die Ortskanalisation Allersberg zur abwassertechnischen Behandlung zur Kläranlage Roth geleitet.“ 

In § 4 Abs. 3 der Zweckvereinbarung wird das Wort „Kläranlage“ durch das Wort „Pumpwerk“ ersetzt. 

§ 5 Abs. 1 der Zweckvereinbarung wird wie folgt neu gefasst: „Die Stadt Freystadt entrichtet an den Markt Allersberg für die Anwesen im Ortsteil Reckenstetten Opf. den Beitrag, der sich nach den im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht gemäß den zu diesem Zeitpunkt gültigen Beitragssätzen bezogen auf die Grundstücks- und die Geschoßfläche errechnet. Bei Änderungen werden nur die Vergrößerungen der Grundstücks- und Geschoßflächen zu den dann gültigen Beitragssätzen berechnet. Die Stadt Freystadt teilt ohne Aufforderung durch den Markt Allersberg alle Änderungen an der beitragspflichtigen Grundstücks- und 
Geschoßfläche dem Markt Allersberg zur Berechnung mit. Die Forderungen werden durch den Markt Allersberg gegenüber der Stadt Freystadt erhoben.“ 

§ 5 Abs. 2 der Zweckvereinbarung wird aufgehoben und entsprechend die Anlage 2 zur bisherigen Zweckvereinbarung entfernt. 

§ 5 Abs. 3 der Zweckvereinbarung wird wie folgt neu gefasst: „Werden durch den Markt Allersberg aufgrund von Investitionen in das Gesamtsystem Abwasserbeseitigung und -behandlung Verbesserungsbeiträge erhoben oder werden Kostenbeteiligungen durch den Zweckverband Rothsee aufgrund von Verbesserungen, Erweiterungen oder Nachrüstungen an der zentralen Kläranlage erhoben, stellt der Markt Allersberg der Stadt Freystadt für den Ortsteil Reckenstetten Opf. die errechneten Beitragssätze bezogen auf die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschoßflächen in Rechnung. Die Stadt Freystadt erkennt die geltend gemachten Forderungen an. 

In § 5 Abs. 4 der Zweckvereinbarung werden in Satz 3 die Worte „abzüglich 30 %“ durch „abzüglich 10 %“ ersetzt. Ebenso in Satz 4. In Satz 4 wird der derzeitig gültige Gebührensatz auf 2,81 € pro Kubikmeter angepasst. 

Im Übrigen bleibt die ursprüngliche Zweckvereinbarung vollinhaltlich bestehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2025 19:02 Uhr