Ermächtigung des Staatlichen Bauamt Nürnberg zur Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme
Daten angezeigt aus Sitzung:
64. Sitzung des Stadtrates, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Freystadt fasst folgenden Beschluss:
Ermächtigung
Die Stadt Freystadt ermächtigt das Staatliche Bauamt Nürnberg, das Vergabeverfahren für die Errichtung des Geh- und Radweges, ab dem Knotenpunkt nach Möning bis Rohr, durchzuführen und den Zuschlag im Namen der Stadt Freystadt zu erteilen.
Die Maßnahme wird im Zuge des Ausbaus der OD Reckenstetten mit dem Kreuzungsumbau
der St 2237 mit der NM 45 durchgeführt. Der Bauvertrag wird nach Losen ausgeschrieben. Eine losweise Vergabe erfolgt jedoch nicht, da es Ziel ist, einen gemeinsamen Auftragnehmer zu verpflichten. Den Zuschlag erhält der Bieter, der über die Gesamtsumme aller Lose das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.
Die Ausschreibung und die Auswertung der Angebote erfolgt federführend durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. Für Planung, Baudurchführung und Abrechnung ist die Stadt Freystadt zuständig. Die Stadt Freystadt bestätigt, dass zur Durchführung der Maßnahme entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.02.2025 19:02 Uhr