Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt; hier: 3. Änderungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Stadtrates, 14.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 65. Sitzung des Stadtrates 14.01.2025 ö beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung:
Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt (3. Änderungssatzung)
Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) folgende 
Änderungssatzung
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung der Stadt Freystadt über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt vom 22. Nov. 2020 wird wie folgt geändert (3. Änderungssatzung): 
  1. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Stadt Freystadt behält sich vor Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG) zu erheben:
1.        Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,
2.        Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch.
Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
  1. Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt wird wie folgt ergänzt: 
Ziffer 1. und Ziffer 2. erhalten folgende Fassungen:

1.        Streckenkosten

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für



eine Drehleiter DLA (K) 23/12
7,35 € 
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12)
 6,00 € 
ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
 6,25 € 
einen Gerätewagen Logistik GW-L2
5,75 €
ein mittleres Löschfahrzeug MLF der FF Möning bzw. FF Burggriesbach 
5,50 €
ein mittleres Löschfahrzeug MLF der FF Mörsdorf bzw. FF Forchheim 
6,65 €
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-L (mit TS PFPN 10-1000)
 4,75 € 
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
 3,80 € 
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF der FF Großberghausen 
3,60 €
einen Mannschaftstransportwagen MTW der FF Freystadt 
2,50 €
einen Mannschaftstransportwagen MTW der FF Burggriesbach
3,80 €
einen Mannschaftstransportwagen MTW der FF Oberndorf 
4,15 € 
einen Mannschaftstransportwagen MTW der FF Forchheim 
2,30 €
einen Tragkraftspritzenanhänger TSA der FF Oberndorf 
1,80 €
einen Kommandowagen 
2,50 €
einen Tragkraftspritzenanhänger TSA einer sonstigen Ortswehr einschl. Transportfahrzeug 
1,80 €
einen einachsigen Anhänger
0,75 € 
ein Lösch- oder Sonderfahrzeug, soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt
4,00 €
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben. 
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für
eine Drehleiter DLA (K) 23/12
187,50 € 
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12)
161,50 € 
ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
135,00 € 
einen Gerätewagen Logistik GW-L2
84,50 €
ein mittleres Löschfahrzeug MLF der FF Möning bzw. FF Burggriesbach 
116,00 €
ein mittleres Löschfahrzeug MLF der FF Mörsdorf bzw. FF Forchheim 
131,00 €
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-L (mit TS PFPN 10-1000)
65,60 € 
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
 55,50 € 
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF der FF Großberghausen 
53,00 €
einen Mannschaftstransportwagen MTW der FF Freystadt 
22,00 €
einen Mannschaftstransportwagen MTW der FF Burggriesbach
39,00 €
einen Mannschaftstransportwagen MTW der FF Oberndorf 
43,00 € 
einen Mannschaftstransportwagen MTW der FF Forchheim
19,60 €
einen Tragkraftspritzenanhänger TSA der FF Oberndorf 
30,30 €
einen Kommandowagen 
27,00 €
einen Tragkraftspritzenanhänger TSA einer sonstigen Ortswehr einschl. Transportfahrzeug 
23,00 €
einen einachsigen Anhänger
20,00 € 
ein Lösch- oder Sonderfahrzeug, soweit vorstehend nicht aufgeführt
25,00 €

§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2025 09:17 Uhr