Der Stadtrat der Stadt Freystadt beschließt, für das Grundstück Fl.Nr. 14 der Gemarkung Oberndorf eine sog. Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB zu erlassen. Der Geltungsbereich ist in beigefügten Lageplan ersichtlich. Die erforderliche Beteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB ist durchzuführen.
Satzung (Entwurf)
zur Festlegung und Abrundung des bebauten Gebietes im Außenbereich
als einen im Zusammenhang bauten Ortsteil
(Einbeziehungssatzung)
Auf Grund des § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom 23.9.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 29 Mai 2017 (BGBl. I S. 1299, 1302), i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung (GO= für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020—1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335), hat der Stadtrat der Stadt Freystadt folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Gegenstand
Das bebaute Gebiet Fl.Nr. 14 der Gemarkung Oberndorf das im Außenbereich liegt, wird als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB festgelegt.
§ 2
Abrundung
Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Oberndorf wird durch folgendes Außenbereichsgrundstück abgerundet:
Gemarkung Oberndorf, Fl.Nr. 14.
§ 3
Räumlicher Geltungsbereich
Die Grenzen des abgerundeten, im Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberndorf sind im Lageplan vom 08.10.2019 dargestellt. Dieser ist Bestandteil der Satzung.
§ 5
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.