Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt (1. Änderungssatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Stadtrates, 03.08.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
Änderungssatzung
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung der Stadt Freystadt über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt vom 22. Nov. 2020 wird wie folgt geändert:
- In § 1 Abs. 3 wird folgender Satz 3 neu eingefügt:
Abweichend hiervon werden beim Verbrauch von Ölbindemittel und Ölsperren die Pauschalsätze gemäß der Anlage abgerechnet.
- Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt wird wie folgt geändert:
Ziffer 4. erhält folgende Fassung:
4. Materialverbrauch
Beim Verbrauch von Ölbindemittel wird je eingesetztem Liter ein Pauschalsatz von 1,75 € berechnet.
Beim Verbrauch von Ölsperren wird je eingesetztem Stück ein Pauschalsatz von 111.-- € berechnet.
Die Pauschalsätze enthalten die Wiederbeschaffungskosten, Kalkulatorische Kosten, Lagerhaltungskosten und Entsorgungskosten sowie Verwaltungskostenanteil.
Für weiteres Verbrauchsmaterial wie Hölzer, Sandsäcke, Folien, Schrauben, usw. werden die Selbstkosten in Höhe des Wiederbeschaffungspreises berechnet.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.10.2021 11:21 Uhr