Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt (1. Änderungssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 16. Sitzung des Stadtrates 03.08.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende 

Änderungssatzung

§ 1
Änderung einer Satzung

Die Satzung der Stadt Freystadt über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt vom 22. Nov. 2020 wird wie folgt geändert: 

  1. In § 1 Abs. 3 wird folgender Satz 3 neu eingefügt:  
Abweichend hiervon werden beim Verbrauch von Ölbindemittel und Ölsperren die Pauschalsätze gemäß der Anlage abgerechnet. 

  1. Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Freystadt wird wie folgt geändert: 
Ziffer 4. erhält folgende Fassung: 

4. Materialverbrauch
Beim Verbrauch von Ölbindemittel wird je eingesetztem Liter ein Pauschalsatz von 1,75 € berechnet. 
Beim Verbrauch von Ölsperren wird je eingesetztem Stück ein Pauschalsatz von 111.-- € berechnet. 
Die Pauschalsätze enthalten die Wiederbeschaffungskosten, Kalkulatorische Kosten, Lagerhaltungskosten und Entsorgungskosten sowie Verwaltungskostenanteil. 
Für weiteres Verbrauchsmaterial wie Hölzer, Sandsäcke, Folien, Schrauben, usw. werden die Selbstkosten in Höhe des Wiederbeschaffungspreises berechnet. 


§ 2 
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.10.2021 11:21 Uhr