Abwasseranlage Möning


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Freystadt) 22. Sitzung des Stadtrates 07.12.2021 ö beschließend 8.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung:

Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässe­rungs­anlage in Möning vom 31.03.1988 in der derzeit gültigen Fassung:

§ 1 

§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung :

( 2 )  Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluß

bis   6 cbm/h                            60,00 €/Jahr
bis 10 cbm/h                            96,00 €/Jahr.


§  2

§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung :

  1. Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungsanlage von den angeschlossenen Grund­stücken zu­geführt wird. Die Gebühr beträgt 1,44 € pro Kubikmeter Abwasser


§  3
Inkrafttreten
 
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2022 13:12 Uhr