Abwasseranlage Möning
Daten angezeigt aus Sitzung:
22. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung:
Die Stadt Freystadt erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungsanlage in Möning vom 31.03.1988 in der derzeit gültigen Fassung:
§ 1
§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung :
( 2 ) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluß
bis 6 cbm/h 60,00 €/Jahr
bis 10 cbm/h 96,00 €/Jahr.
§ 2
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung :
- Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungsanlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Die Gebühr beträgt 1,44 € pro Kubikmeter Abwasser
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.02.2022 13:12 Uhr