Gemeindewiese - Außenanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.09.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wurde vom 1. Bürgermeister in der Sitzung am 19.01.2021 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Außenanlagenplanung unter Einbeziehung der Flächen des Pfarrheimes seitens der Städtebauförderung nicht befürwortet würde und insofern eine Förderung nicht in Aussicht gestellt werden könne. Die Gründe dafür wurden bekanntgegeben.
In den weiteren Gesprächen (auch mit der Kirche) ist man übereingekommen, die Pfarrheim-Flächen aus der Planung herauszunehmen, im Übrigen aber das Konzept im Wesentlichen beizubehalten. Die Planfassung vom 01.03.2021 gibt diesen reduzierten Planungsstand wieder.
Die Gesamtkosten für die Außenanlagen reduzieren sich gemäß Kostenberechnung der Architekten Lechner&Lechner von 1.803.000 € auf 1.749.000 €, wobei darauf hinzuweisen ist, dass in die Neuberechnung der Außenanlagenkosten neben den Minderungen für die verkleinerten Außenanlagenflächen auch Mehrungen eingeflossen sind, die einen Teil der Ersparnisse wieder aufheben. Zudem gibt es Kostenumlagerungen von den Gebäuden zu den Außenanlagen.

Auf Basis der reduzierten Außenanlagenplanung hat die Städtebauförderstelle bei der ROB den vorzeitigen Beginn per Bescheid vom 22.06.2021, gültig bis 30.06.2022, genehmigt. Ein Bewilligungsbescheid über die konkrete Förderhöhe wird jedoch erst auf Basis der Ausschreibungsergebnisse erlassen werden. Folgende Bereiche sind laut H. Spindler förderfähig:
  • Fußwegeausbau entlang der Simon-Spannbrucker-Straße (Granit);
  • Städtebaulicher Mehraufwand für die Stellplätze an der Friedhofsmauer, auf Kirchengrund (Granit und Granit-Rasenfuge);
  • Teile der gepflasterten Vorbereiche vor den Gebäuden (Granit);
  • Teile der erweiterten Wiesenfläche (nicht jedoch die Stellplätze an der Ostseite sowie die Stellplätze unter der Birkenallee – Granit und Granit-Rasenfuge);
  • Schlüssiges Beleuchtungskonzept.

Die Fördersituation zur Städtebauförderung stellt sich wie folgt dar:


förderfähig
Förderung
Abbruch:
86.000 €
51.600 €
Gebäude zweigeschossig
0,00 €
0,00 €
Gebäude eingeschossig
165.000 €
99.000 €
Außenanlagen (Schätzung!)
450.000 €
270.000 €



Darüber hinaus ist eine Förderung über „LEADER“ für die Kletteranlage sowie Vereinsnutzungen möglich, die Förderhöhe ist derzeit aber noch nicht bestimmbar.

Da die Voraussetzungen vorliegen, wurde zudem eine Förderung nach dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG“ beantragt, erwarteter Zuschuss hier ca. 750.000,00 €

Datenstand vom 15.11.2021 09:24 Uhr