Plangenehmigungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes für das Bauvorhaben Umbau Bahnübergang in Fridolfing bei Bahn-km 42,175 - Herstellung des Benehmens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 3

Sachverhalt

Im Bereich des Bahnübergangs der TS 26 in Götzing muss die Bahn aus Sicherheitsgründen das best. Stellwerk umbauen. In diesem Zuge wird die Kreisstraße geringfügig verbreitert und es wird ein durchgehender Gehweg, der getrennt abgeschrankt wird, angebaut. Dazu wird ein Plangenehmigungsverfahren durch das EBA durchgeführt. Nähere Einzelheiten zur Notwendigkeit und zum Umfang des Umbaues ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Erläuterungsbericht. 
Die Gemeinde Fridolfing hat sich in einer Kreuzungsvereinbarung bereiterklärt, die auf sie entfallenden Kosten für den Neubau des Gehweges zu tragen. Die Beschlussfassung hierzu erfolgte im Juni 2020. 
Die Gemeinde ist im Verfahren aufgefordert, das Benehmen herzustellen. Die Frist dafür wurde durch das EBA auf Bitte der Gemeinde bis 22.10.2021 verlängert.
Der nachfolgende Beschlussvorschlag wurde eng mit der Rechtsvertretung der Gemeinde im Verfahren ABS 38 und mit dem Landkreis abgestimmt.

Beschluss

Die Gemeinde Fridolfing trägt keine der Planung entgegenstehende Anregungen und Bedenken vor. 
Es ist jedoch anzumerken, dass höhengleiche Bahnübergänge wegen mangelhafter Leistungsfähigkeit und Sicherheitsdefiziten nicht zukunftsfähig sind.
Die Gemeinde Fridolfing weist weiter ausdrücklich darauf hin, dass die Zustimmung zu diesem der Verkehrssicherheit dienenden Vorhaben keinerlei präjudizielle Wirkung für das bevorstehende Planungsverfahren betreffend die ABS 38 und die von der Gemeinde erhobene Forderung auf Planung einer sogenannten Troglösung hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2021 09:23 Uhr