Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 02.11.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 2.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Es wird auf Bodendenkmäler innerhalb und außerhalb des Sanierungsgebietes hingewiesen. Darüber hinaus sei im Geltungsbereich bei Grabungen mit archäologischen Siedlungsbefunden zu rechnen. Denkmäler seien im jetzigen Zustand vor Ort zu erhalten. Auf die Erlaubnis- und Meldepflichten wird hingewiesen. Das Bodendenkmal im Sanierungsgebiet soll nachrichtlich in Plan und Begründung übernommen werden mit Hinweis auf die besonderen Schutzbestimmungen.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst, da die Satzung „nur“ Grundlage für das Sanierungsverfahren ist und sich bei konkreten Maßnahmen weitere Verfahren (z. B. Bauleitplanverfahren) anschließen müssen. Die Belange der Denkmalpflege sind ohnehin materiell-rechtlich zu beachten.
Die Begründung kann entspr. ergänzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2022 11:07 Uhr