Aufgrund der Haushaltsplanungen ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.148.400,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.870.000,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.