Bauleitplanung - Änderung des Bebauungsplanes Dietwiesstraße Ost Teil I; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstückes FlNr. 1321/4 der Gemarkung Fridolfing, Dietwiesstraße 14, möchten das best. Wohngebäude erweitern und eine weitere Wohneinheit schaffen. Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dietwiesstraße Ost Teil I“. Dort sind zwar offene Baugrenzen festgesetzt, allerdings kollidiert das geplante Vorhaben mit der textlichen Festsetzung Nr. 2, wonach die überbaubare Grundfläche je Einzelhaus auf max. 130 m² beschränkt ist. Eine Befreiung für mehr als einige m² ist nicht möglich, da hier die Grundzüge der Planung berührt werden.
Nach einem Abstimmungsgespräch mit den Eigentümern stellen diese einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes. Eine Änderung kann nicht für ein einzelnes Grundstück, sondern müsste für das gesamte Gebiet erfolgen. 
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Festsetzungen zu den Grundflächen im Gebiet ersatzlos zu streichen und stattdessen eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,30 festzulegen. Damit würde die Dichte der Bebauung künftig auch von der jeweiligen Grundstücksgröße abhängig gemacht.
Mit dieser Änderung würde dem Grundsatz der Innenentwicklung gemäß Vorgaben des BauGB Rechnung getragen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Rechtslage und den Antrag zur Kenntnis und beschließt, die Festsetzungen zu den Grundflächen im Gebiet ersatzlos zu streichen und stattdessen eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,30 festzulegen. Es kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2022 08:16 Uhr