Antrag auf Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Flächen zu Wohnraum auf dem Grundstück FlNr. 3382, Gemarkung Fridolfing, Mayerhofen 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 05.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Gebäude war vormals im Zuge der 1984 erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines neuen, dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordneten Austragshauses (heute auf dem Grundstück FlNr. 3370/1 der Gemarkung Fridolfing, Mayerhofen 5) in landwirtschaftliche Lagerräume umzunutzen, um den Anspruch auf das geplante neue Austragshaus zu begründen. Ein tatsächlicher Vollzug dieser Nutzungsänderung ist jedoch unterblieben.
Aufgrund § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken in ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen unter best. Voraussetzungen möglich. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Traunstein erscheint es vorliegend denkbar, diesen Teil-Privilegierungstatbestand vorliegend zu nutzen. Nach der Nutzungsänderung handelt es sich um eine sonstige Wohnung an der Hofstelle i. S. d. oben genannten Vorschrift.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Nutzungsänderung herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2022 10:25 Uhr