Antrag auf Nutzungsänderung des best. landw. Gebäudes auf dem Grundstück FlNr. 849, Gemarkung Pietling, Allerfing 13


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 31.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, für das Vorhaben ist eine landwirtschaftliche Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht gegeben. Eine Teil-Privilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB könnte jedoch vorliegen; demnach sind solche Nutzungsänderungen von vormals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden u. a. dann zulässig, wenn die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt wird und die neue Nutzung außenbereichsverträglich ist. Nach der Betriebsbeschreibung sollen künftig Leergebinde, Zubehör der Haustechnik und Bauelemente gelagert werden; werktags erfolgt gelegentlich Staplerbetrieb. Die Außenbereichsverträglichkeit für reine Lagernutzung erscheint gegeben. Es wird aber angeregt, die Untere Immissionsschutzbehörde am Verfahren zu beteiligen.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2022 11:21 Uhr