Bauantrag zur Errichtung eines Wasserschutzwalls sowie eines Sickerbeckens als Überflutungsschutz auf den Grundstücken FlNrn. 1073 und 1073/1, Gemarkung Pietling, Hauptstraße 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 31.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Baugrundstücke liegen z. T. innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Strohhof I“, z. T. im Außenbereich. Das Bauvorhaben steht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegen, die festgesetzte Ortsrandeingrünung kann dennoch plankonform umgesetzt werden. Der Schutzwall wird im Bereich der FlNr. 1073/1 in den Außenbereich fortgeführt, das Sickerbecken liegt ebenfalls im baurechtlichen Außenbereich. Soweit das Vorhaben unter § 35 BauGB fällt, kann von einer Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ausgegangen werden, da das Vorhaben nur an dieser Stelle als Überflutungsschutz errichtet werden kann. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2022 11:21 Uhr