Bauantrag zur Errichtung einer Biogasanlage mit Fermenter sowie eines BHKW-Gebäudes, Neubau einer Gärrest-Abtankfläche und Umnutzung der best. Güllelager als Gärrestendlager, FlNr. 4721 Gmkg. Fridolfing, Strohhof 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 31.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Die geplante Energieerzeugung durch Biogas im Rahmen der vorhandenen Landwirtschaft ist privilegiert gem. §35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB da die Anlage in räumlich-funktionaler Verbindung zum Betrieb steht, die verwendete Biomasse überwiegend aus eigenem Betrieb stammt, an der Hofstelle bisher noch keine Anlage betrieben wird und bei der Größe der geplanten Anlage anzunehmen ist, dass die Kapazität zur Erzeugung von Biogas 2,3 Mio. Normkubikmeter pro Jahr nicht überschreitet. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben aus Sicht der Gemeinde Fridolfing nicht entgegen. 

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB herzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einlaufschnecke sowie das Endlager geringfügig auf den gemeindlichen Weg auf FlNr. 4758/2, Gmkg. Fridolfing reichen. Diesbezüglich ist eine Einigung mit der Gemeinde zu erzielen. Gemäß dem Ex-Zonenplan ist festzustellen, dass die Schutzzone in die FlNr. 4721/6 reicht und der Sachverhalt diesbezüglich mit dem Grundeigentümer abzuklären ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.07.2022 11:21 Uhr