Neuerlass der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Fridolfing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 02.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die bisherige Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer aus dem Jahr 1981, zuletzt geändert im Jahr 2010 nicht mehr mit den Inhalten der Mustersatzung des Bayer. Gemeindetages übereinstimmt. Aus diesem Grund wurde von der Verwaltung ein neuer Satzungsentwurf ausgearbeitet, der neben verschiedenen redaktionellen Änderungen auch Konkretisierungen zu den Themen
umfasst.
Ergänzend teilte Bürgermeister Schild dem Gemeinderat mit, dass mit Stand März 2022 insgesamt 241 Hunde im Gemeindegebiet steuerpflichtig angemeldet sind. Hinzu kommen noch 1 Hund, welcher aufgrund der Ausnahmegenehmigung des § 2 der Hundesteuersatzung steuerfrei ist.
In der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt wurde dem Gemeinderat die Neufassung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Fridolfing übersandt.
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde im Rahmen der Diskussion vorgeschlagen, den § 5 des Satzungsentwurfes hinsichtlich des Steuersatzes anzupassen. Es wurde vereinbart,
- für den 1. Hund einen Steuersatz von 40,00 €
für den 2. Hund einen Steuersatz von 75,00 €
für jeden weiteren Hund einen Steuersatz von 100,00 € sowie
für jeden Kampfhund einen Steuersatz von 600,00 €
festzulegen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Fridolfing in der vorgestellten Form einschließlich der Änderung des § 5 zu erlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2022 11:59 Uhr