Neuerlass der Verordnung der Gemeinde Fridolfing über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 02.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Einleitend teilte Bürgermeister Schild dem Gemeinderat mit, dass die bisherige Verordnung der Gemeinde Fridolfing über das Halten von Hunden vom 23.04.2018 zu unbestimmt ist und deshalb nach Rücksprache mit dem Bayer. Gemeindetag neugefasst werden muss.
Die von Seiten der Verwaltung ausgearbeitete Neufassung einer Verordnung der Gemeinde Fridolfing über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung – HundeV) wurde in der KFPA-Sitzung am 26.04.2022 vorbesprochen und ergänzt.
Der Entwurf, der dem Gemeinderat mit der Ladung zur heutigen Sitzung übersandt wurde, enthält insbesondere folgende Konkretisierungen:
- Festlegung der Bereiche im Gemeindegebiet, an denen für große Hunde Anleinpflicht besteht
Konkretisierung der Anleinpflicht
Verfeinerung des Begriffes Kinderspielplätze samt Umgriff
Beschluss
Der Gemeinderat ist mit dem Neuerlass einer Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung – HundeV) einverstanden und beauftragt die Verwaltung, die Verordnung im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2022 11:59 Uhr