Änderungsantrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau einer Wohnanlage mit 14 Wohneinheiten auf den Grundstücken FlNrn. 120 und 120/2, Gmkg. Fridolfing, St.-Johann-Str. 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

(GR-Mitglied Dr. Neubauer ist um 19.10 Uhr zur Sitzung erschienen.)

Dem Neubau der Wohnanlage mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 120 wurde in der Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschusses am 09.11.2021 zugestimmt. 

Nunmehr wird das Grundstück FlNr. 120/2 mit überplant. Dadurch ändern sich im Wesentlichen die Tiefgarage und deren Zufahrt, die Anzahl der Stellplätze in der Tiefgarage sowie die Anzahl der Wohneinheiten.

Die Beurteilung erfolgt nach § 34 und § 35 Abs. 2 BauGB.

Die im o. g. Beschluss formulierte Anforderung bzgl. der Stützwand an der Tiefgaragenoberkante im Nordosten gilt weiterhin.

Die Zufahrt in die Tiefgarage, die teilweise über das Grundstück FlNr. 120/1 erfolgen wird, ist durch Dienstbarkeit gesichert.
Die beiden Baugrundstücke sind entweder zu verschmelzen bzw. rechtlich zu vereinigen oder es sind Zufahrtsrechte und gegenseitige Stellplatzbenutzungsrechte einzuräumen bzw. nachzuweisen.

Da die Tiefgaragenabfahrt unmittelbar an der Grundstücksgrenze des gemeindlichen Weges FlNr. 115/29 erstellt werden soll, wird für diese öffentliche Verkehrsfläche ein Beweissicherungsverfahren mit Aufnahme des Ist-Zustandes vor Baubeginn seitens der Gemeinde verlangt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2022 12:07 Uhr