Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaues für das best. Stallgebäude, Errichtung eines Bewegungsplatzes auf dem Grundstück FlNr. 3362, Umundum 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt nicht vor. Es handelt sich um einen Nebenerwerbsbetrieb mit 5,6 ha Grünland und 2 Ponys. Das Vorhaben ist somit als sonstiges Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB zu behandeln. 
Im Zuge einer Ortsbesichtigung durch das Landratsamt Traunstein wurde festgestellt, dass der Ersatzbau-Wunsch wegen der fehlenden lichten Höhe zur Unterbringung von Pferden im Bestandsgebäude nachvollziehbar sei. Durch die Neuerrichtung des Gebäudeteiles würden keine weiteren Flächen versiegelt. Der geplante Standort des Bewegungsplatzes sei aufgrund der Topographie nicht einsehbar und auch in der geplanten Größe vorstellbar.

Das Bauvorhaben liegt zwar formal im Überschwemmungsgebiet, da jedoch kein Retentionsraum verloren gehe, sei es nach der bereits vorliegenden Stellungnahme des Wasserrechts zustimmungsfähig unter der Voraussetzung, dass die Geländeverhältnisse beibehalten werden und beim Bewegungsplatz nur natürliches Material verwendet wird.

Das Vorhaben ist aufgrund der Gesamtbetrachtung gegen Bezugnahmen abgrenzbar, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2022 12:07 Uhr