Bauantrag zur Wiedererrichtung der ehem. Rinderstallung mit Nutzungsänderung Einbau einer Wohnung in das ehem. landw. Betriebsgebäude auf dem Grundstück FlNr. 1159/4, Nilling 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben war bereits Gegenstand eines annähernd gleichlautenden Vorbescheidantrages, zu dem der EUB-Ausschuss in seiner Sitzung vom 12.10.2021 das Einvernehmen der Gemeinde erteilt hat.

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine landwirtschaftliche Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht mehr gegeben. Auch § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Einbau im Bestand) ist nicht einschlägig, weil das OG der ehemaligen Rinderstallung nicht mehr vorhanden ist.
Das Vorhaben könnte aber nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, da öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und es gegen Bezugnahmen abgrenzbar ist.
Die Abwasserbeseitigung muss über eine Einzelanlage sichergestellt werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2022 12:07 Uhr