Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch der best. Maschinenhalle und Neuerrichtung einer Maschinenhalle, FlNr. 1372/1373 Gmkg. Pietling, Kelchham 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 12.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung ist nicht gegeben. In den Bestandshallen ist ein gewerbliches Lohnunternehmen baurechtlich genehmigt. Nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB ist die (einmalige) bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs im Einzelfall denkbar, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Einzelne öffentliche Belange, wie z. B. der Widerspruch zum FNP oder die Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft sind dann nicht maßgeblich. Das Vorhaben muss aber darüber hinaus außenbereichsverträglich sein.
Ob die genannten planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist im weiteren Verfahren zu klären. Die Untere Immissionsschutzbehörde ist ggf. zu beteiligen.
Weiters liegt das Baugrundstück im Ü-Gebiet. Die Wasserrechtsbehörden sollen beteiligt werden (auch hinsichtlich der Lagerung von Betriebsmitteln)

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen, soweit es sich um eine abgrenzbare, angemessene Erweiterung des gewerblichen Betriebes handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2022 12:07 Uhr