Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 23.06.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.07.2022 ö 2.2.1

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Mit der Planung besteht grundsätzlich Einverständnis. Es wird angeregt, die Begründung zu ergänzen. Im Weiteren werden noch die Themen Abstandsflächen (insb. bei den Tiefgaragenabfahrten) und die zeichnerische Darstellung der Flächen für die Nebenanlagen aufgegriffen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Auf dem Grundstück 1276 ist die TG-Abfahrt mit einer Mindestabstandsfläche von 3.00 Metern vorgesehen. Damit ist die erforderliche Abstandsfläche nach BayBO eingehalten, falls eine Überdachung geplant wäre. Für das Grundstück 1276/1 ist die TG-Abfahrt an der Grenze geplant mit der Folge, dass keine Überdachung ausgeführt werden kann. Eine abweichende Bauweise gem. § 22 Abs. 4 BauNVO soll nicht festgesetzt werden.
Die Anregung bzgl. der Flächen für Nebenanlagen können übernommen werden: Die Flächen für Nebenanlagen und TGA werden einheitlich mit einer roten gestrichelten Linie eingetragen und Versprünge klarer dargestellt. Ein Bebauungsvorschlag für ein Nebengebäude wird zeichnerisch dargestellt.
Die Einhaltung der Abstandsflächen wird wie vorgegeben konkretisiert. 
Die Begründung wird entspr. ergänzt

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2022 10:05 Uhr