Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 04.08.2021 sowie vom 27.06.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.07.2022 ö 3.2.2

Sachverhalt

Die Schreiben werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf das Anbindegebot ist aufgrund der positiven Stellungnahme der ROB als erledigt zu betrachten. Weiterhin werden noch die Größenordnungen der Grundflächen sowie die Höhenlage für Bauraum II thematisiert. Die Grundlagen für die Abstandsflächen sollen genau angegeben werden. Weiter werden Anforderungen zu Gestaltung und Versiegelung gestellt und es wird nochmals auf ggf. nötige regulierende Festsetzungen zu Einfriedungen hingewiesen. 
Aus dem Schreiben vom 27.06.2022 ergeben sich keine weiteren Einwände.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anforderungen zu Grundfläche, Höhenlage, Abstandsflächen, Baugestaltung und Versiegelung wurden allesamt im Entwurf bereits aufgenommen. Einfriedungen sind nicht zulässig.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Anpassungen wurden allesamt im Entwurf bereits aufgenommen. Es ist keine (weitere) Planänderung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2022 10:05 Uhr