Bund Naturschutz Traunstein, E-Mail vom 20.06.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.07.2022 ö 3.2.5

Sachverhalt

Die Äußerung wird zur Kenntnis genommen. Zusammengefasst werden folgende Themen angesprochen: Anbindegebot, Betriebsumfang, Umfang und Form der Ableitung der Abwässer, Zufahrtsstraße, Oberflächenentwässerung, PV/Solarthermie, Beleuchtung und Ausgleichskonzept und Artenschutz.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bzgl. Anbindung ist auf die positiven Stellungnahmen der Höheren Landesplanung zu verweisen. Es handelt sich um eine bestandssichernde Planung, die mit den Erfordernissen des LEP in Einklang steht. 
In der Bauleitplanung ist der Betriebsumfang mit den zulässigen baulichen Anlagen festgelegt. Fahrzeugkapazitäten können dagegen nicht vorgegeben werden, solange der Betrieb im gesetzten Rahmen rechtmäßig abläuft.
Die Schaffung einer Waschhalle wird behördlich gefordert, um den derzeit mit Regen- und Oberflächenwasser vermischten Abwasseranfall zu reduzieren. Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt weiterhin über die best. Kanalisation der Gemeinde Kirchanschöring, der Schreibfehler in der Begründung wird berichtigt.
Ein Ausgleich für den Flächenverbrauch bei Ausbau der Straße ist nicht eingerechnet. Da ein Ausbau in der öff. Hand liegt und ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt wird, wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich zurückzunehmen und auf das Betriebsgelände zu beschränken.
Hinsichtlich Oberflächenentwässerung wird auf Nr. 3 oben verwiesen. Es werden alle Belange der Reinigung nach Stand der Technik erfüllt. Die in der Äußerung angeregte Lösung wird ausgeführt.
Bis dato gibt es im Katalog der möglichen Festsetzungen in einem Bebauungsplan keine Rechtsgrundlage zum Zwang einer PV- oder Solaranlage. Der Eigentümer hat allerdings selbst Interesse daran, möglichst viel Strom vor Ort für den Eigenverbrauch zu produzieren. Die Formulierung sollte beibehalten bleiben.
Es ist keine Beleuchtung vorgesehen, somit kann auf ein Konzept verzichtet werden.
Zum Ausgleich siehe oben; die genannten Vorgaben zum Artenschutz sind gesetzlich geregelt und somit ohnehin zu beachten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2022 10:05 Uhr