Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Untergeisenfelden Süd“ im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1849/1, 1850 und 1862 der Gemarkung Fridolfing, Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange – Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 19.01.2017 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Der Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Untergeisenfelden“ hat inkl. der Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 26.11.2016 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig erfolgte gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 29/2016 vom 26.11.2016 hingewiesen.
Das Ergebnis der frühzeitigen öffentlichen Auslegung liegt nun zur Abwägung vor.
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben; sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind nicht bekannt geworden.
Datenstand vom 19.01.2023 09:09 Uhr