Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 30.11.2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die o.g. Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eventuell zu tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die untere Denkmalschutzbehörde gem. Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen
Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine Einwände gegen die Planung vorgebracht. Die Grundstückseigentümer sind von der Meldepflicht evtl. im Rahmen künftiger Baumaßnahmen zu Tage tretender Bodendenkmäler zu unterrichten.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass die Grundstückseigentümer von der Meldepflicht gem. Art. 8 Abs. 1-2 des Denkmalschutzgesetzes zu unterrichten sind. Weitere Veranlassung besteht aufgrund der Stellungnahme keine.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2023 09:09 Uhr