Bauantrag von Springer Johannes, Salzburger Str. 17, zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 3650/11 der Gemarkung Fridolfing, Nähe Waldweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 07.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung „Götzing Bereich Bergfriedstraße/Waldweg“ in der Fassung vom 28.06.2016. Innerhalb des Satzungsbereiches richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich ein. Mit dem Wohnhaus wird die festgesetzte Grundfläche für Hauptgebäude von max. 130 m² geringfügig überschritten (rd. 142 m²). Weiterhin wird die Grundfläche für Zufahrten (höchstens 90 m²) nicht eingehalten.
Hierzu werden Befreiungen im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB analog beantragt. Diese erscheinen städtebaulich vertretbar, da im Umfeld auch größere Hauptgebäude vorhanden sind und kein Keller geplant ist. Nach einer Vorabstimmung mit dem LRA wurde von dort die entspr. Befreiung in Aussicht gestellt. Die Grundfläche der Zufahrt ergibt sich auch aufgrund des Grundstückszuschnittes; wegen der Lage des Baugrundstückes ist ohnehin eine längere private Zufahrt notwendig. Grundzüge der Planung sind aus Sicht der Gemeinde noch nicht berührt. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Die Erschließung ist gesichert, da nach Angaben des Bauherrn an den privaten Grundstücken, über die die Zufahrt verläuft, Geh- Fahrt- und Leitungsrechte bestellt sind.
Beschluss
Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB einschließlich der notwendigen Befreiungen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2023 09:00 Uhr